Um die Zen Praxis lebendig zu halten, freuen wir uns über Spenden und sind dankbar für jede finanzielle Unterstützung. Eine Spende kann in Form einer monatlichen oder einmaligen Spende über PayPal oder auf das Bankkonto des Vereins erfolgen. Alle Spenden sind zu 100% steuerlich absetzbar.
Da der Zen Dojo Bonn e.V. eingehende Spenden so wirkungsvoll wie möglich einsetzen und Ausgaben für Portokosten weitestgehend vermeiden möchte, versenden wir Zuwendungs- bzw. Spendenbescheinigungen nur noch ab einem Betrag von mindestens 300,00 €.
Spenden bis zu 300,00 € können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung oder der entsprechenden Buchungsbestätigung (Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis 300,00 € (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) kann zusätzlich die nachfolgende nichtamtliche Bestätigung unseres Vereins vorgelegt werden:
Bestätigung über Zuwendung für das Finanzamt
(gilt bis 300,00 € nur in Verbindung mit einem Kontoauszug/Kontoauszügen)
Der Zen Dojo Bonn e.V. | Heerstr. 167 | 53111 Bonn ist wegen gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes (StNr. 205/5771/0607) vom 15.10.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum 2016 bis 2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Spenden und Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz steuerlich abzugsfähig. Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO verwendet wird.
Bitte diesen Hinweis downloaden und der Steuererklärung beilegen.